Wilhelmine-Siefkes-Preis der Stadt Leer

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Fachdienst Kultur
Stichwort: "Wilhelmine-Siefkes-Preis"
Rathausstraße 1
26789 Leer
Fon: 04 91 - 978 -24 25
Fax: 0491 - 97 82 458
E-mail: info@leer.de
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Informationen
Die Stadt Leer vergibt seit 1990 alle vier Jahre den "Wilhelmine-Siefkes-Preis". Dieser wird für literarische Werke vergeben, die in Ostfriesland entstanden sind oder ein ostfriesisch-regionales Thema wählen oder die Wechselbeziehung zwischen Ostfriesland und anderen Regionen behandeln.
Der plattdeutschen Sprache kommt hierbei als Ausdrucksmittel und/oder als Thema eine besondere Bedeutung zu. Durch den Preis soll das Werk der 1984 verstorbenen Leeraner Schriftstellerin Wilhelmine Siefkes geehrt werden. Darüber hinaus soll dem Beispiel der bedeutenden Autorin folgend die plattdeutsche Literatur gefördert werden.
Der Preis wird alle vier Jahre vergeben und ist mit 2.500 € dotiert. Eine Aufteilung ist möglich.
Preisträger:
- 2014 Gerd Brandt (Neustadtgödens)
- 2010 Theo Schuster (Leer) für sein Lebenswerk
- 2006 Arend Remmers (Schwelm)
- 2002 Siegfried Kessemeier (Münster)
- 1998 Kees Visscher (Veendam, NL)
- 1994 zu gleichen Teilen Udo Franken (Aurich) und Karl-Heinz Madauß (Parchim/Mecklenburg)
- 1990 Henry Hes (Groningen/NL)
Besonderheiten
Vorgeschlagen und eingereicht werden können sprachgebundene Werke aller Formen und Genres – auch Sachtexte oder audiovisuelle Werke – aus allen thematischen Bereichen, sofern sie noch nicht oder seit dem Jahre 2000 veröffentlicht worden sind. Auch Lebenswerke können preisgekrönt werden. Bereits prämierte Texte sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Alle eingereichten Werke sind fünffach vorzulegen und jeweils mit Namen und Anschrift des Autors bzw. der Autorin zu versehen. Bei Kurztexten unter drei Seiten sollten wenigstens fünf Texte eingereicht werden. Bei umfänglicheren Werken sind die Passagen zu kennzeichnen, mit denen sich der Verfasser / die Verfasserin bewirbt (maximal 50 Seiten). Audiovisuelle Produktionen sollten nicht länger als 120 Minuten sein, gegebenenfalls sind auch hier kürzere Passagen zu kennzeichnen, die für die Bewerbung relevant sein sollen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Beurteilung der eingereichten Werke erfolgt durch eine von der Stadt Leer einberufene Jury. Die Mitlieder der Jury können von sich aus Werke weiterer Autorinnen und Autoren, die sich nicht beworben haben, für die Preisvergabe vorschlagen.
Den eingereichten Texten ist der ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen beizufügen, der bei der Stadt Leer, Kultur, Rathausstraße 1, 26789 Leer erhältlich ist.